Liebe Mitglieder/-innen der TA Weil der Stadt,

die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen das Corona-Virus erneut, der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes folgend, geändert und am 14.05.2021 veröffentlicht. Geregelt sind Lockerungen und Öffnungsschritte bei sinkenden Inzidenzwerten und wieder steigenden Inzidenzwerten, siehe bitte folgenden Link!

https://coronavirus.stuttgart.de/img/mdb/item/704166/161414.pdf

Am 17.05.2021 sind diese Regelungen im Landkreis Böblingen in Kraft getreten.

Grundsätzlich gilt die Kontaktbeschränkung bei einer Inzidenz unter 100: Im öffentlichen und privaten Raum, max. 5 Personen aus max. 2 Haushalten (Kinder unter 14 Jahren aus den beiden Haushalten werden nicht mitgezählt).

Vollständig geimpfte oder genesene Personen sind von der Kontaktbeschränkung ausgenommen und können zusätzlich am Tennisbetrieb in der Gruppe teilnehmen. Vollständig geimpft heißt: frühestens 14 Tage nach der zweiten Impfung.

Das hat folgende Bedeutung für den Tennisbetrieb:

  • Doppelspiele ohne Test sind für geimpfte sowie genesene und in der Kombination zwei geimpfte und/oder genesene Personen und zwei nicht geimpfte Personen möglich. Hierbei ist darauf zu achten, dass die beiden nicht geimpften Personen getrennt sind. Es können auch 4 nicht geimpfte oder genesene Personen Doppel spielen, wenn alle Personen einen tagesaktuellen Test vorlegen können.
  • Im Trainingsbetrieb gilt: Bei Gruppen ab 3 Personen (inkl. Trainer) aus mehr als 2 Haushalten gilt für alle Teilnehmer, dass ein tagesaktueller Test vorhanden sein muss.  
  • Duschen und Umkleideräume sind weiterhin geschlossen, Toiletten geöffnet.

Bei einer möglichen Kontrolle muss das Testergebnis , der Impf- oder Genesungsnachweis vorgelegt werden können. Entweder in der App oder als Ausdruck. Für eine mögliche Kontaktverfolgung müssen die Personen wie bisher die Kontaktdaten über EBUSY (erfolgt durch die Platzbuchung) hinterlegen bzw. die ausgelegten Formulare ausgefüllt in den Briefkasten werfen.

Um es aber klar und deutlich anzusprechen: Es ist für die Abteilungsleitung und den Trainer nicht leistbar,  jeden Spieler/-in vor dem Trainingsbeginn zu überprüfen, ob eine Berechtigung zur Trainingsteilnahme oder zum Spiel gegeben ist. Hier ist Eurer / Ihr verantwortungsvoller Umgang mit den Vorgaben erforderlich. Missbräuchliches Verhalten gefährdet und schadet allen!

Bei etwaigen Verständnisfragen und Unsicherheiten zur Auslegung der aktuell gültigen Regelungen, stehen die Corona-Beauftragen Kai Herzig (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und Gunnar Giesinger  (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zur Verfügung.

Noch ein Hinweis zum Verbandsspielbetrieb: Nach aktuellen Informationen des Verbandes ist davon auszugehen, dass die Verbandsspielrunde voraussichtlich 14 Tage später als geplant beginnt .