Corona Maßnahmen zum Spielbetrieb  

In der Landesverordnung mit Gültigkeit ab dem 16. August 2021 und der angepassten Verordnung zum Thema Sport am 22. August 2021, ist für den Spielbetrieb folgendes zu beachten: 

  • Das Spielen im Freien unterliegt derzeit keiner Einschränkung. Kurzfristige Aufenthalte im Innenbereich, wie z.B. die Benutzung der Toiletten, sind ohne Test gestattet.  
  • Beim Spielen in der Halle muss seit dem 16. August 2021 die 3G – Regel (genesen, geimpft oder getestet) angewendet werden. Bei Erwachsenen ist ein aktueller, offiziell bestätigter Tagestest (Gültigkeit 24 Stunden, kein Selbsttest) erforderlich. Für Schulkinder ab 6 Jahren ist es ausreichend einen Schülerausweis mitzuführen, da Schüler als getestet zählen. 
  • Beim Spielen in der Halle gilt Maskenpflicht vom Eingang zum Tenniscasino bis zu den Sitzplätzen in der Tennishalle.  
  • Der Zugang zu den Umkleide- und Duschräumen ist ebenfalls nur unter Beachtung der 3G-Regel erlaubt.  
  • Die jeweiligen Bescheinigungen, die einer der 3G`s bestätigt, sind grundsätzlich mitzuführen.

Sobald es Änderungen geben sollte, werden wir euch umgehend informieren. 

Eure Abteilungsleitung