Liebe Vereinsmitglieder,

Seit dem 16.09.2021 gilt eine neue Landesverordnung bzgl. der Corona-Infektion.

Diese Verordnung sieht ein Stufensystem vor, welches sich zukünftig an den Zahlen der belegten Intensivbetten und der Einlieferung erkrankter Covid-Patienten orientiert.
Für diese neue Verordnung gibt es aber insbesondere für Kinder und Schüler Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung.

Basisstufe
- in geschlossenen Räumen gilt weiterhin die 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet)
- im Freien ist Sport ist ohne Beschränkung möglich
 
Warnstufe
- in geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel, als Testnachweis ist nur der PCR-Test zulässig. Ein Antigen-Schnelltest gilt nicht
- im Freien gilt die 3G-Regel, ein Antigen-Schnelltest ist erlaubt
 
Alarmstufe
- Im Innen- wie auch Außenbereich gilt die 2G-Regel. Der Zutritt auf die Anlage ist nur noch geimpften oder genesenen Personen gestattet.

Die Stufen im Überblick

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Weiterhin gilt die Maskenpflicht wie bisher sowie die Dokumentation der Anwesenden über Anwesenheitslisten, die Luca-App, um eine Nachverfolgung im Falle gewährleisten zu können.

Diese Verordnung ist für Trainer, Spieler und Zuschauer bindend!

Das hat folgende Bedeutung für den Tennisbetrieb:

  1. Jeder muss bei einer Kontrolle einen entsprechenden Nachweis für die jeweiligen Stufen vorweisen können.
  2. Beim Betreten der Tennisanlage muss sich jeder, der nicht über EBUSY seine Kontaktdaten hinterlegt hat, per LUCA-APP registrieren (QR Codes sind am Halleneingang und an verschiedenen weiteren Stellen vorhanden). Es ist dafür Sorge zu tragen, dass ebenfalls die Mitspieler ihre Kontaktdaten angeben.
  3. Wer keine App verwenden kann/will, muss seine Kontaktdaten in ausgehängten Listen eintragen.
  4. Im Innenbereich generell, sowie vom Eingang zum Tenniscasino bis zu den Sitzplätzen in der Tennishalle gilt Maskenpflicht.
  5. In den Umkleideräumen und im Duschbereich ein Abstand von 1,5 m einzuhalten und es dürfen sich max. 2 Personen im Dusch- und 2 Personen im Umkleidebereich aufhalten.

Die vollständige Verordnung kann hier eingesehen werden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Wir bitten Euch im Sinne aller Tennisspieler, die Vorgaben der Corona-Verordnung eigenverantwortlich einzuhalten.
Bei weiteren Änderungen werden wir euch wie gewohnt schnellstmöglich informieren.