Liebe Mitglieder und Abonnenten unserer Tennishalle,

in Baden Württemberg gilt ab Mittwoch, den 17.11.2021 die Alarmstufe gemäß der Corona-Verordnung. Für den Zutritt zu geschlossenen Räumen (Tennishalle sowie Umkleideräume und Duschen) gelten nachstehende Vorgaben:

  • für alle Spieler und Besucher gilt die 2G-Regel, geimpft oder genesen.

Ausnahmen gelten für:

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, mit Testung in der Schule. Nachweis durch den Schülerausweis.

  • Kinder bis 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen. Sie benötigen einen aktuellen negativen Antigen-Test.
  • Schwangere und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Sie benötigen einen ärztlichen Nachweis sowie einen aktuellen negativen Antigen-Test.
  • Die entsprechenden Nachweise sind immer mitzuführen, da wir uns als Verein eine Kontrolle vorbehalten.
  • Der buchende Spieler ist verantwortlich für seine Mitspieler, das gilt auch für Abos.
  • Im kompletten Gebäude ist ein Mund-Nasenschutz (medizinischer oder FFP2-Standard) zu tragen. Dieser darf erst auf dem Tennisplatz zum Spielen abgenommen werden.
  • Alle Personen, die nicht über unser Ebusy Buchungssystem registriert sind, müssen sich über die Luca- bzw. Corona-App (die QR-Codes hängen aus) registrieren oder einen ausliegenden Anwesenheitszettel ausfüllen.

Wir wünschen weiterhin viel Spaß beim Tennisspielen und bleiben Sie / ihr verletzungsfrei und vor allem gesund!