Liebe Mitglieder und Abonnenten unserer Tennishalle,
in Baden Württemberg gilt ab Mittwoch, den 17.11.2021 die Alarmstufe gemäß der Corona-Verordnung. Für den Zutritt zu geschlossenen Räumen (Tennishalle sowie Umkleideräume und Duschen) gelten nachstehende Vorgaben:
- für alle Spieler und Besucher gilt die 2G-Regel, geimpft oder genesen.
Ausnahmen gelten für:
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, mit Testung in der Schule. Nachweis durch den Schülerausweis.
- Kinder bis 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen. Sie benötigen einen aktuellen negativen Antigen-Test.
- Schwangere und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Sie benötigen einen ärztlichen Nachweis sowie einen aktuellen negativen Antigen-Test.
- Die entsprechenden Nachweise sind immer mitzuführen, da wir uns als Verein eine Kontrolle vorbehalten.
- Der buchende Spieler ist verantwortlich für seine Mitspieler, das gilt auch für Abos.
- Im kompletten Gebäude ist ein Mund-Nasenschutz (medizinischer oder FFP2-Standard) zu tragen. Dieser darf erst auf dem Tennisplatz zum Spielen abgenommen werden.
- Alle Personen, die nicht über unser Ebusy Buchungssystem registriert sind, müssen sich über die Luca- bzw. Corona-App (die QR-Codes hängen aus) registrieren oder einen ausliegenden Anwesenheitszettel ausfüllen.
Wir wünschen weiterhin viel Spaß beim Tennisspielen und bleiben Sie / ihr verletzungsfrei und vor allem gesund!