Die Corona Verordnung wurde erneut angepasst!

Ergänzend zu unserer Mitgliederinfo vom 04.12.2021 gibt es nun weitere Personenkreise, die von der 2G+ Regelung nicht betroffen und von der Testpflicht befreit sind:

  • Personen, die bereits ihre Boosterimpfung erhalten haben.
  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind.
  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt.
  • Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre, da sie regelmäßig in der Schule getestet werden
  • Kinder bis 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind