Die Landesregierung hat die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert.

Um die 2G+ Regelung für den Zutritt zu unserer Tennishalle zu erfüllen, benötigen Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre in der Zeit vom 27.12.2021 bis 09.01.2022 einen negativen Antigentest.

Die Ausnahmen von der Testpflicht bei der 2G+ Regelung (genesen oder geimpft + zusätzlicher Test) wurden ebenfalls angepasst.

Folgende Personen sind von der Testpflicht befreit:

  • Personen, die bereits ihre Boosterimpfung erhalten haben.
  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als drei Monate vergangen sind.
  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal drei Monate zurückliegt, oder Genesene, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Kinder bis 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.

Weiterhin viel Spaß beim Tennisspielen!